Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll 09.05.2019

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 09.05.2019

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0897/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan für die Reparatur von Gehwegen zu erarbeiten. Dieser ist dem Bau- und Verkehrsausschuss bis Oktober 2019 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0898/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019: Der Bürgermeister wird beauftragt, der Stadtvertretung einen Entwurf zur Änderung der Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist aus Sicht der Verwaltung die rechtlich mögliche Variante zu erarbeiten, welche die geringste Belastung des Bürgers vorsieht.

 

Beschluss Nr.: VI/0859/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019 eine Darlehensgewährung der Stadt an den Städtischen Abwasserbetrieb mit folgenden Kondi­tionen:

            Annuitätendarlehen

            Darlehensbetrag:        1.500.000 €

 

Beschluss Nr.: VI/0869/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019 den Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 92 – Alte Gärtnerei gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Erschließungsvertrag ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: VI/0864/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019 die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 92 – Alte Gärtnerei gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Beschluss Nr.: VI/0868/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 92 – Alte Gärtnerei im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB bestehend aus:

- Planzeichnung (Teil A)

und

- Text (Teil B)

Die Begründung wird gebilligt.

 

Beschluss Nr.: VI/0818/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019,

1. den Beschluss VI/0145/15 Einzelhandel auf dem Stahlhof aufzuheben (Anlage 1).

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teilbereich A – Stahlhof Planzeichnung (Anlage 2). Der Entwurf der Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 Altstadt Nord Teilbereich A – Stahlhof mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VI/0847/1/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019:

  1. die Satzung des Bebauungsplans Nr. 96 „Sondergebiet Ebereschenweg“ (Anlage 1) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2019 gebilligt.
  1. Die Satzung über Bebauungsplan Nr. 96 „Sondergebiet Ebereschenweg“ der Barlachstadt Güstrow ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss-Nr. VI/0847/19 wird hiermit aufgehoben.

 

Beschluss Nr.: VI/0873/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt, in ihrer Sitzung am 09.05.2019 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 - Rostocker Straße/Querstraße" gemäß § 2 Abs. 1 und 8 i .V. m. § 13 a BauGB.

Das Planungsziel der Neuaufstellung ist die städtebauliche Ordnung im Bereich der jetzigen Gewerbebrache im Gebiet Rostocker Straße/Querstraße wiederherzustellen und die weitere bauliche Entwicklung zu regeln. Der Bebauungsplan soll für die zukünftige Erschließung und Bebauung eine zeitgemäße Fortschreibung des Bebauungsplanes Nr. 42 aus dem Jahr 1999/2000 darstellen. Das derzeit (mit Ausnahme der straßenbegleitenden Wohnbebauung) ungenutzte Grundstück soll revitalisiert und als Urbanes Gebiet (MU gemäß § 6 BauNVO) für eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich ist unverändert zu dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 42. Das Gebiet (Gemarkung Güstrow, Flur 14) mit einer Größe von ca. 3,5 ha wird im Norden begrenzt durch die Querstraße, im Osten durch die Rostocker Straße und im Süden durch die Bahnlinie. Im Westen wird das Gebiet begrenzt durch die Flurstücke 53/2 (Haus-Nr. 5, aktuell Möbel-Handel) und Flurstück 53/4. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1) der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Beschluss Nr.: VI/0890/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Sitzung am 09.05.2019 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für den Bauauftrag „Grundhafte Sanierung und Umgestaltung des Spaldingsplatzes“ zu ermächtigen.

 

Beschluss Nr.: VI/0893/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 09.05.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der AWO Soziale Dienste gGmbH als Träger der Kindertagesstätte „Kinderland“ abgeschlossen wurde.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0895/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019: Der Beschluss VI/0881/19 vom 28.03.2019 wird aufgehoben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verkauf des Grundstückes/Teilstückes aus der Gemarkung Güstrow, Flur 13, Flurstück 2/6 an den Antragsteller zeitnah umzusetzen.

 

Beschluss Nr.: VI/0860/19

1.         Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt sich in ihrer Sitzung am 09.05.2019 damit einverstanden, dass das bestehende Erbbaurecht für das Grundstück Gemarkung Güstrow, Flur 25, Flurstück 15/2 (ehemalige Kartoffelhalle, Glasewitzer Chaussee 18) in 4 Erbbaurechtsgrundstücke geteilt wird.

2.         Die Zustimmung zur Teilung des Erbbaurechts ersetzt nicht die Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Genehmigung der jeweiligen Vertragsurkunde über die Veräußerung eines Teilerbbaurechtes an dem Erbbaurechtsgrundstück „Kartoffellagerhalle“. Die Entscheidungen zur Genehmigung der anteiligen Veräußerung des Erbbaurechts und zum Verzicht auf das Vorkaufsrecht können erst nach Vorlage der notariell beurkundeten Erbbaurechtskaufverträge erfolgen.

3.         Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt sich damit einverstanden, dass die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages in der Form der 4 Teilerbbaurechtsverträge um weitere 20 Jahre bis zum 31.12.2074 verlängert wird. Die Verlängerung um weitere 20 Jahre ist davon abhängig, dass in den notariell beurkundeten Erbbaurechtsverträgen die Verpflichtung der Erbbauberechtigten aufgenommen wird, den Erbbaurechtszins monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats an die Barlachstadt Güstrow zu zahlen.

 

Beschluss Nr.: VI/0861/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung 09.05.2019 den Verkauf des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 93 mit einer Grundstücksgröße von 314 m².

Eine 10-jährige Rückfallklausel zugunsten der Barlachstadt Güstrow (Weiterveräußerung durch den Käufer) wird grundbuchlich gesichert. Die Löschung der Rückfallklausel wird auf Antrag nach abgeschlossener Sanierung durch die Barlachstadt Güstrow erteilt.

 

Beschluss Nr.: VI/0879/19

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.05.2019 den Abschluss eines Leasingvertrages für die Finanzierung von zwei Hochdruckspül- und Schlammfahrzeuge für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow.