Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 24.10.2018

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 24.10.2018

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0795/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018, dass der Bürgermeister beauftragt wird, die drei Planungsvarianten zur neuen Marktgestaltung im Foyer des 1. OG des Rathauses vom 01.11. bis zum 22.11.2018 auszulegen. Durch bereitgelegte Beteiligungskarten, sollen die Bürger der Barlachstadt Güstrow ihren Favoriten aus den drei Varianten wählen und ggf. Hinweise zur Gestaltung geben. Die Bürgerbeteiligung ist in der regionalen Presse bekanntzugeben.

 

Beschluss Nr.: VI/0796/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018, dass der Bürgermeister beauftragt wird, den Gedenkstein für die Opfer stalinistischer Willkür  einfrieden zu lassen und die „Gedenkstätte“ regelmäßig über den Stadtbauhof mit Pflanzen zu bestücken.

 

Beschluss Nr.: VI/0797/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 den Beschluss VI/0633/17 aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Erschließung und Vermarktung des Areals am Fischerweg (Sportplatzgelände) voranzutreiben und umzusetzen.

 

Beschluss Nr.: VI/0798/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018:

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung der Bundesgartenschau 2025 in Rostock Gespräche mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock zu führen, mit dem Ziel einer Präsentation der Barlachstadt Güstrow als Außenstandort der Bundesgartenschau 2025 zu führen.

 

Beschluss Nr.: VI/0762/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt gemäß § 40 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung am 24.10.2018 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2017:

  1. mit einem Gewinn in Höhe von 577.179,69 Euro als Jahresergebnis festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 577.179,69 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Beschluss Nr.: VI/0763/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt gemäß § 40 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung am 24.10.2018 der Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: VI/0778/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2013 der Barlachstadt Güstrow zum 31.12.2013 festzustellen.

 

Beschluss Nr.: VI/0779/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018:

Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2013 mit seinen Bestandteilen und Anlagen eine Entlastung erteilt.

 

Beschluss Nr.: VI/0765/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018, dass den im Sanierungsgebiet und Erweiterungsgebiet “Altstadt“ gelegenen Grundstückseigentümern die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Grundlage des Wertgutachtens von Herrn Dr. Unbehau vom Juni 2018 durch Abschluss von freiwilligen und vorzeitigen Ablösevereinbarungen, die nach § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge, vorzeitig zu entrichten.

Für die vorzeitige Ablösung wird ein einheitlicher Abschlag von 20 Prozent gewährt.

 

Beschluss Nr.: VI/0767/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die in der Anlage 1 zusammengestellte Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 92 Alte Gärtnerei.

 

Beschluss Nr.: VI/0768/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018,

 

1.         den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 92 Alte Gärtnerei im Norden und Osten zu vergrößern (s. Anlage 1).

 

2.         dass die Anlage 1 Vertragsbestandteil des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Nr. 92 Alte Gärtnerei (Beschluss Nr. VI/0685/18) wird.

 

3.         den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 92 Alte Gärtnerei in der Fassung vom August 2018 (Anlage 2). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

4.         den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 Alte Gärtnerei mit der Begründung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

5.         gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VI/0769/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beauftragt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 die Verwaltung, gemeinsam mit den benannten regionalen Akteuren das bzw. die Konzepte der H&R Property Management GmbH weiterzuentwickeln.

Vorzugsvariante ist die Umsetzung der Variante 2.

Zur Umsetzung werden die ca. 2.129 m² großen Grundstücksflächen Tiefetal/Pferdemarkt 39 bestehend aus den Grundstücken: Gemarkung Güstrow, Flur 61, Flurstücke 29/1, 30, 31 und 35 auf Basis des zu erstellenden Verkehrswertgutachtens zum aktuellen Verkehrswert an die H&R Property Management GmbH veräußert.

 

Beschluss Nr.: VI/0770/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung).

Die Gebührenkalkulation zur Verwaltungsgebührensatzung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0793/1/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 die Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 11.10.2018 zum Verzicht auf die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Rostock vom 18.09.2018.

 

Beschluss Nr.: VI/0783/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2018 die Erteilung einer Beleihungsvollmacht.