Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 23.10.2014

 

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 23.10.20214

 

Öffentlicher Teil:

 

 

Beschluss Nr.: VI/0097/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 mit sofortiger Wirkung die Änderung der Richtlinie für die Gewährleistung von Zuwendungen an die Fraktionen der Stadtvertretung aus Haushaltsmitteln der Stadt Güstrow:

 

-          Punkt 14 neu: Erfrischungen in angemessenem Umfang für Fraktionssitzungen sind ohne Zeiteinschränkung zulässig (Imbiss und alkoholfreie Getränke).

 

-          Punkt 20 neu: Die Überreichung von Blumen, Präsenten, Kranzspenden und ähnliche Zuwendungen zugunsten von Bürgern, die sich um das kommunale Gemeinwesen verdient gemacht haben in Höhe von 100,00 Euro jährlich je Fraktion.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0099/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 23.10.2014, die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Verwendung von Mehreinnahmen/Erlösen aus dem Verkauf des ehemaligen Jugendhauses in der Rostocker Straße für eine zweckgebundene Verwendung für die Jugendarbeit im Bereich Nordstadt bis zum Februar 2015 zu prüfen. Die Prüfung erfolgt mit der Maßgabe, dass die bereits angefallenen und ausstehenden Kosten/Gebühren (offener Abwasserbeitrag) aus dem Verkaufserlös vordergründig beglichen werden. Der Einsatz der Mittel hat gesondert durch eine Beschlussfassung der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow zu erfolgen.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0101/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014

folgende Umbesetzung:

 

Finanzausschuss

Mitglied alt: Klaus Biener

Mitglied neu: Joachim Bielang

 

Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales

Mitglied alt: Joachim Bielang

Mitglied neu: Michael Schörk

Stellvertreter alt: Michael Schörk

Stellvertreter neu: Klaus Biener

 

 

Beschluss Nr.: VI/0103/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Bericht über den Zustand der öffentlichen Spielplätze Rosengarten und ‚Spiellandschaft Südstadt‘ in der Barlachstadt Güstrow vorzulegen. Hierbei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen.

1. Wie ist der bauliche Zustand jedes einzelnen Spielplatzes, gibt es Gefahrenquellen?

2. Sind Reparaturen/Sanierungen geplant?

3. Stehen Gelder in 2015 für Reparaturen zur Verfügung?

 

 

Beschluss Nr.: VI/0052/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 die Aufnahme der Grabstätte Schult als Ehrengrabstätte der Barlachstadt Güstrow.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0053/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 Hafenstraße/Bützower Straße gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

 

Beschluss Nr.: VI/0054/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 gemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

1.   die Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 - Hafenstraße/Bützower Straße als Satzung (s. a. Anlage 1 bis 1 b). Die Begründung wird gebilligt (s. a. Anlage 2).

 

2.   die ortsübliche Bekanntmachung des Beschluss über die Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 Hafenstraße/Bützower Straße.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0060/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014, dass den Eigentümern von Grundstücken im Sanierungsgebiet „Schweriner Vorstadt“ die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Grundlage des Wertgutachtens von Herrn Dr. Unbehau vom Mai 2013 durch Abschluss von freiwilligen und vorzeitigen Ablösevereinbarungen die nach § 154 BauGB vorgeschriebenen Ausgleichsbeträge vorzeitig zu entrichten. Für die vorzeitige Ablösung wird ein einheitlicher Abschlag von 20 Prozent gewährt. Der Beschluss IV/1214/09 wird aufgehoben.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0066/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 die Erarbeitung eines Leitbildes auf Basis des in der Anlage 1 beigefügten Entwurfes. Das Leitbild soll im Rahmen eines breit angelegten und durch Dritte moderierten Beteiligungsprozess entstehen. Mit der weiteren Begleitung wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung beauftragt.

In diesem Zuge wird ebenfalls die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) begonnen, dessen Ziele direkt in die Leitbildkonzeption einfließen. Erforderlich wird die Fortschreibung aufgrund der Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Konzeptaufruf zur EFRE Förderperiode 2014 bis 2020  - nachhaltige Stadtentwicklung vom 16.06.2014 (Anlage A).

Das Leitbild wie auch das ISEK müssen den o. g. Kriterien der EFRE Förderung entsprechen und in ihrer Grundausrichtung übereinstimmen.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0067/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 23. 10. 2014 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Arbeiter-Samariter-Bund ASB Ortsverband Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ abgeschlossen wurde.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0068/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 23. 10. 2014 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 Kifög M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Arbeiter-Samariter-Bund ASB Ortsverband Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Sonnenblume“ abgeschlossen wurde.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

 

Beschluss Nr.: VI/0065/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 die Vergabe zur Beschaffung von Softwarelizenzen nach Ausschreibung gemäß Wertgrenzenerlass des Landes M-V.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0058/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2014 die Erteilung einer Beleihungsvollmacht für das Grundstück Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 1.