Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Aufhebung der Einbahnstraßenführungen im Stadtteil Dettmannsdorf der Barlachstadt Güstrow

in der Wendenstraße, Werlestraße,

Heinrich-Borwin-Straße - Alt Güstrower Straße

Der Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde hat am 04.07.2014 die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufhebung der Einbahnstraßenführungen in der Wendenstraße, Werlestraße, Heinrich-Borwin-Straße - Alt Güstrower Straße im Stadtteil Dettmannsdorf erlassen.

Der Straßenverkehr in der Rostocker Chaussee / B 103 zwischen der Liebnitzbrücke und der Niklotstraße ist nach Abschluss der Baumaßnahme auf diesem Abschnitt in beide Richtungen seit dem 27.06.2014 freigegeben, so dass die Innenstadt aus Richtung Distelberg und Dettmannsdorf wieder erreichbar ist. Die Anordnung wird bis zum 11.07.2014 umgesetzt.

Die Einführung der Einbahnstraßenregelungen auf zahlreichen Straßen in Dettmannsdorf wurde nach Beginn der Baumaßnahme Rostocker Chaussee und Sperrung der Kreuzung Niklotstraße in Richtung Zentrum notwendig, weil ortskundige Fahrzeugführer nicht die ausgeschilderte Umleitung sondern durch das Wohngebiet Dettmannsdorf fuhren. Dies hatte zahlreiche Anwohnerbeschwerden über stark angestiegenen Verkehr und Lärmbelästigungen zur Folge.

Mit Schleichverkehren durch Dettmannsdorf wird nach Abschluss der Baumaßnahme in der Rostocker Chaussee / B 103 zwischen der Liebnitzbrücke und der Niklotstraße nicht mehr gerechnet.

Kontakt:
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Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
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Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
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