Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung zum Schutz vor Verkehrslärm

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 26.03.2014 der beantragten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für LKW nachts von 22:00 Uhr - 06:00 Uhr auf insgesamt 4 Straßen in der Barlachstadt Güstrow zugestimmt. Nach der erforderlichen Beteiligung der Behörden hat der Bürgermeister als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde die entsprechende Beschilderung angeordnet.

Danach hat das Straßenbauamt Güstrow in folgenden Straßen die entsprechende Beschilderung vorgenommen:

  • Bleicherstraße (Neue Wallstraße - Am Berge)
  • Neukruger Straße (Am Suckower Graben - Verbindungschaussee)
  • Goldberger Straße (Wallensteinstraße - Plauer Straße)

Die Barlachstadt Güstrow hat die Plauer Straße (Goldberger Straße - Werderstraße) entsprechend beschildert.

Die neue Verkehrsanordnung betrifft alle "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse".

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de