Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 04.09.2008

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 04.09.2008

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: IV/0996/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 die in der Anlage aufgestellte Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 27/I – Parumer Weg gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

Beschluss Nr.: IV/0997/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 27/I – Parumer Weg
bestehend aus
- Planzeichnung (Teil A)
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.
Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Mit der Rechtskraft der Neufassung wird der rechtskräftige Ursprungsplan Nr. 27 – Parumer Weg vom 2. September 1999 ersetzt.

Beschluss Nr.: IV/1008/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplanes Nr. 70 – Bioenergiepark
bestehend aus
- Planzeichnung (Teil A)
- Text (Teil B) und
- der örtlichen Bauvorschrift.
Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 70 – Bioenergiepark ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Beschluss Nr.: IV/1016/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 den Beschluss-Nr. IV/0514/06 vom 30.03.2006 – Antrag der CDU-Fraktion – Bebauungsplanverfahren Fischerweg/Inselseekanal aufzuheben.

Beschluss Nr.: IV/1022/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 die Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandskosten des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ und billigt die Kalkulation gemäß Anlage.

Beschluss Nr.: IV/1023/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 den Beitritt der Barlachstadt Güstrow in den Verein „Europäische Route der Backsteingotik“.

Beschluss Nr.: IV/1024/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008, an den Fremdenverkehrsverein Güstrow (FVV Güstrow) e. V. jährlich einen Zuschuss in Höhe von 100.000,00 Euro zu bewilligen.
Der Zuwendungszeitraum beträgt 10 Jahre.
Über die Zuwendung wird ein Bewilligungsbescheid erstellt.
In den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheids werden der öffentliche Zweck und die damit einhergehenden Belastungen für den Fremdenverkehrsverein Güstrow (FVV Güstrow) e. V. geregelt.

Beschluss Nr.: IV/1046/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008 das Bauvorhaben – Straßenerneuerung von der Neukruger Straße bis zur Einfahrt Postzustellung – umzusetzen. Die Finanzierung wird im Nachtragshaushalt 2008 eingestellt.
Die Verwaltung hat zu prüfen, ob eine Umlagemöglichkeit auf die Anlieger besteht.

Beschluss Nr.: IV/1043/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beauftragt den Bürgermeister, bei der Erstellung des Badesteges am Inselsee wieder 60 Meter Länge in die Ausschreibung bzw. im Auftrag festzulegen. Dies ist die traditionelle Länge und würde auch den Bestandsschutz weiter beinhalten.
Die Fertigstellung auf 60 Meter Länge hat bis zum 31.10.2008 zu erfolgen.

Beschluss Nr.: IV/1044/08Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2008:  Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob der Aufbau einer Solardachbörse im Internet bis zum 31.12.2008 realisierbar ist. Dabei sollen auch die im Besitz der Barlachstadt Güstrow befindlichen Gesellschaften Dachflächen zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sind den Stadtvertretern schriftlich zum 31.10.2008 vorzulegen.