Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Anliegerpflichten im Winterdienst

Aus gegebenem Anlass erinnert die Stadtverwaltung Güstrow auf die im Güstrower Stadtgebiet gültige Straßenreinigungssatzung vom 27.03.2008. Laut § 5 der o. g. Satzung ist die Schnee- und Glättebeseitigung grundsätzlich auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Ausnahmen in Bezug auf den Winterdienst für Fahrbahnen gibt es nur bei verkehrswichtigen Straßen, die laut vorgenannter Satzung in eine Reinigungsklasse eingeteilt wurden.
Sollte der Eigentümer dazu nicht selbst in der Lage sein, so hat dieser durch die Beauftragung von Dienstleistungsunternehmen den Winterdienst durchführen zu lassen.
Bei Verstößen gegen die Streupflicht  wird die Stadtverwaltung auch in diesem Winter mit den in der Satzung gegebenen Möglichkeiten vorgehen.
Bei noch offenen Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Herrn Persson, Telefon 03843 769407 bzw. 03843 769431 oder informieren sich über die Satzung im Internet <link http: www.guestrow.de buerger-und-verwaltung satzungen.html>

www.guestrow.de/buerger-und-verwaltung/satzungen.html