Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 03.12.2020

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 03.12.2020

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0326/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020:

Die Barlachstadt Güstrow verzichtet grundsätzlich ab dem 1. Januar 2021 auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden auf kommunalen öffentlichen Flächen.

Der Einsatz von Pestiziden ist nur in dringendsten Ausnahmefällen unter ausführlicher Begründung gestattet.

 

Beschluss Nr.: VII/0380/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020, dass der Beschluss-Nr. VII/0363/20 vom 22.10.2020 wie folgt geändert wird: Der Abschlussbericht der Universität Rostock, Philosophische Fakultät „Die kampflose Übergabe Güstrows“, die öffentliche Diskussion inbegriffen, wird für die allgemeine Nutzung über das Ratsinformationssystem der Barlachstadt Güstrow dauerhaft und leicht zugänglich (als druckbare Version) zur Verfügung gestellt.

Zudem wird der Abschlussbericht zur weitergehenden Auswertung und Diskussion in den Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport verwiesen. Dort wird Herrn Dr. Sens die Möglichkeit gegeben, seine Arbeit zu erläutern und zu den öffentlich bekannt gewordenen Behauptungen und Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im Vorfeld ist Herrn Dr. Sens schriftlich detailliert aufzuzeigen, was ihm bzw. seiner Arbeit zum Vorwurf gemacht wird. Hierfür ist den Stadtvertretern Gelegenheit zu geben, schriftliche Fragen an Herrn Dr. Sens zu formulieren.

 

Beschluss Nr.: VII/0383/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020:

In der Zeit vom 07.12. bis zum 24.12.2020 werden die Parkscheinautomaten in der Innenstadt (ausgewiesenes Altstadtsanierungsgebiet) mit Ausnahme des Parkhauses in der Baustraße außer Betrieb gesetzt.

 

Beschluss Nr.: VII/0320/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 03.12.2020 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2019 und beschließt:


  1. das Jahresergebnis 2019 mit einem Gewinn in Höhe von 829.674,83 Euro festzustellen,


  1. den Jahresgewinn in Höhe von 829.674,83 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen,

Beschluss Nr.: VII/0321/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 03.12.2020 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2019 und beschließt:

  • der Betriebsleitung für das Jahr 2019 Entlastung zu erteilen.

     

Beschluss Nr.: VII/0369/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 den 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

 


Beschluss Nr.: VII/0355/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 03.12.2020 die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow.

 

Im Jahr 2021 wird

  • bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2018 sowie die Überdeckung des Jahres 2019 zu 50 % ausgeglichen,

  • bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2018 sowie die Überdeckung des Jahres 2019 zu 50 % ausgeglichen,

  • bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2018 sowie die Unterdeckung des Jahres 2019 zu 50 % ausgeglichen.

     

    Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

     

     

Beschluss Nr.: VII/0317/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 den Wirtschaftsplan 2021 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VII/0354/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz für Maßnahmen an den Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Güstrow vom 08.11.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Anschlussbeitragssatzung) aufzuheben.

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz für Maßnahmen an den Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Güstrow (Anschlussbeitragssatzung).

In Bezug auf die Neufassung der Anschlussbeitragssatzung beschließt die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 03.12.2020:

 

1. Der Beitragssatz für die Schmutzwasserbeseitigung wird mit EUR 2,35 je Quadratmeter

festgesetzt.

 

2. Der Beitragssatz für die Niederschlagswasserbeseitigung wird mit EUR 7,05 je Quadratmeter festgesetzt.

 

3. Die Beitragskalkulation zur neugefassten Anschlussbeitragssatzung wird gebilligt.

 

4. Die Tiefenbegrenzung wird auf 40 m festgesetzt. Die Ermittlung der Tiefenbegrenzung wird gebilligt.

 

Beschluss Nr.: VII/0343/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2018 die 14.

Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom 09.

November 2007. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VII/0361/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 Heidberg - Teil B - Badestelle gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Städtebauliches Ziel der 1. Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Sonstigen Sondergebiets SO 1 Hotel und Restaurant zu schaffen, indem die zulässige Geschossigkeit erhöht wird.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 Heidberg - Teil B - Badestelle umfasst die Flurstücke 3/1, 4/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 2/6, 2/11 und 2/7 der Flur 44 der Gemarkung Güstrow mit eine Fläche von ca. 0,56 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wird abgesehen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB).

 

Beschluss Nr.: VII/0375/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 die Annahme einer Schenkung von 26 Kanistern a 5 Liter Desinfektionsmittel für unsere städtischen Sporteinrichtungen.

 

Beschluss Nr.: VII/0379/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020 eine überplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 100.048,87 € für die Finanzierung der Errichtung des Ausweichparkplatzes Stahlhof.

 

Beschluss Nr.: VII/0344/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020

die Annahme einer Schenkung einer Zeichnung von Georg Friedrich Kersting „Frau mit zwei Kindern an der Hand und auf dem Arm“ (Bleistift auf Papier; Maße: 18,4x12,0 cm)

an das Museum der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VII/0351/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020

die Annahme der Schenkung des Barlach-Denkmals durch Henning Spitzer mit dem Ziel, dieses vorzugsweise in der historischen Altstadt aufzustellen.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0358/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020

 

1. die Vergabe der Aufträge über die Lieferung eines Hubrettungsgerätes gemäß Vergabe­

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2. eine überplanmäßige Haushaltsausgabe zur Absicherung der Gesamtfinanzierung der Aufträge.


Beschluss Nr.: VII/0360/20

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.12.2020:

Das bestehende Erbbaurecht für ein Grundstück Gemarkung Güstrow wird geteilt.